Longevity Quality Standard
Der Maßstab für geprüfte Longevity-Qualität.
Ein unabhängiger Standard, der Longevity-Praxen, -Coaches und -Hotels nach klar definierten Qualitätskriterien bewertet und auszeichnet — damit Struktur- und Prozessqualität sichtbar, vergleichbar und nachprüfbar wird.
Privater, unabhängiger Qualitätsstandard. Keine staatliche oder amtlich akkreditierte Zertifizierung, kein medizinisches Behandlungsurteil und kein Heil- oder Wirkversprechen.
Der Standard
Zehn Dimensionen. Ein Maßstab.
Der LQS bewertet Longevity-Anbieter entlang zehn nachweispflichtiger Qualitätsdimensionen. Maßgeblich ist nicht die Selbstauskunft, sondern der geprüfte Beleg — bewertet durch eine unabhängige Fachjury.
- 01Wissenschaftliche Evidenz GatekeeperOrientierung der Angebote an belegter, aktueller Studienlage und transparenter Umgang mit nicht ausreichend belegten Verfahren.
- 02DiagnostikStruktur, Indikationsstellung und Qualitätssicherung der eingesetzten Diagnostik.
- 03PräventionSystematik präventiver Konzepte und ihre nachvollziehbare Herleitung.
- 04TherapieangeboteTransparenz, Indikation und Patientenaufklärung zum Leistungsspektrum.
- 05DatenmanagementErhebung, Schutz und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach DSGVO.
- 06Patientensicherheit GatekeeperRisikomanagement, Notfallvorsorge, Hygiene und Dokumentation.
- 07Governance GatekeeperVerantwortlichkeiten, ärztliche bzw. fachliche Leitung, Prozessführung und Compliance-Strukturen.
- 08Outcome-MessungOb und wie Ergebnisqualität systematisch erfasst und reflektiert wird — bewertet wird der Prozess, nicht ein beworbenes Ergebnis.
- 09TeamqualifikationQualifikationsnachweise sowie Fort- und Weiterbildung des Teams.
- 10Ethik & ComplianceWerbliche Sorgfalt, Aufklärung und transparenter Umgang mit Interessenkonflikten.
Bewertung
Drei Stufen. Klar definiert.
Je Dimension max. 10 Punkte, gesamt max. 100. Die Stufen bezeichnen ausschließlich die geprüfte Struktur- und Prozessqualität nach LQS-Kriterien zum Zertifizierungszeitpunkt — keine Aussage über einzelne Behandlungen oder deren Ergebnisse. Die Einstufung gilt für zwölf Monate ab Zertifizierung und ausschließlich für das geprüfte Standortprofil; danach erfolgt ein Re-Audit.
Das Gatekeeper-Prinzip
Ohne diese drei Säulen keine Zertifizierung.
Unabhängig von der Gesamtpunktzahl müssen Wissenschaftliche Evidenz, Patientensicherheit und Governance je eine Mindestschwelle erfüllen. Eine hohe Punktzahl in anderen Dimensionen kann ein Defizit hier nicht ausgleichen. So ist die Auszeichnung nicht erwerbbar, sondern an überprüfbare Mindeststandards gebunden — das schützt den Standard und alle, die ihn tragen.
Prüfkriterien & Methodik
Belege entscheiden — nicht die Selbstauskunft.
Maßgeblich für die Einstufung sind eingereichte Nachweise, die durch eine unabhängige Fachjury verifiziert werden. Die Bewerbung dient der Strukturierung, nicht der Bewertung. Wer prüft und auf welcher Grundlage, ist offengelegt (siehe Transparenz & Unabhängigkeit).
- BewerbungKostenlose, strukturierte Selbsteinschätzung entlang der zehn Dimensionen — inklusive optionaler Nachweis-Links.
- BelegprüfungVerifizierung der eingereichten Nachweise. Ohne belastbaren Beleg keine Punktevergabe.
- Jury-BewertungDie unabhängige Fachjury bewertet jede Dimension mit max. 10 Punkten und prüft die Gatekeeper-Schwellen.
- EinstufungErst ab Erfüllung aller Gatekeeper und der jeweiligen Punktschwelle erfolgt eine Zertifizierung.
- Laufende ÜberwachungDie Auszeichnung ist auf zwölf Monate befristet und standortgebunden. Bei Wegfall der Voraussetzungen oder missbräuchlicher Verwendung wird sie entzogen.
Aussagekraft des Siegels
Was das Siegel aussagt — und was nicht.
Das Siegel bestätigt
- Geprüfte Struktur-, Prozess- und Qualifikationsstandards zum Zertifizierungszeitpunkt.
- Eine belegbasierte Bewertung durch eine unabhängige Fachjury.
- Die Erfüllung verbindlicher Gatekeeper-Mindestschwellen.
- Die jeweils erreichte Stufe nach dem offengelegten Punktesystem.
Das Siegel ist ausdrücklich nicht
- Keine staatliche, amtliche oder akkreditierte Zertifizierung.
- Kein medizinisches Behandlungsurteil.
- Kein Wirk-, Heil- oder Erfolgsversprechen.
- Keine Garantie für individuelle Behandlungsergebnisse.
- Keine vergleichende Aussage über andere Anbieter.
Transparenz, Unabhängigkeit & Finanzierung
Transparent, weil nachprüfbar.
Privater, unabhängiger Standard. Der LQS ist ein eigenständiges, privatwirtschaftliches Qualitätsprogramm. Er ist keine staatliche, amtliche oder akkreditierte Zertifizierung und erweckt diesen Eindruck nicht.
Unabhängige, fachlich qualifizierte Jury. Die Bewertung erfolgt durch die unabhängige Longevity Jury. Zusammensetzung, fachliche Qualifikationen und etwaige Interessenkonflikte werden offengelegt. Die namentliche Besetzung der Jury 2026 wird vor Verfahrensbeginn auf dieser Seite veröffentlicht.
Die Bewerbung ist kostenlos. Eine Kommunikationspauschale entsteht ausschließlich im Zertifizierungsfall. Sie vergütet Material, Lizenz und Kommunikation der Auszeichnung — nicht den Titel.
Der Titel ist nicht käuflich. Ohne Erfüllung der Gatekeeper-Schwellen und der Punktgrenze erfolgt keine Zertifizierung, unabhängig von einer Zahlung.
Bewertung und Vermarktung sind getrennt. Die fachliche Einstufung erfolgt durch die unabhängige Jury bzw. den Beirat. Etwaige kommerzielle Verbindungen zwischen Trägerorganisation und Teilnehmern werden offengelegt.
Befristung und Überwachung. Die Auszeichnung gilt für zwölf Monate und ist standortgebunden. Die verleihende Stelle überwacht die Verwendung des Siegels laufend; bei Wegfall der Voraussetzungen oder missbräuchlicher Nutzung wird die Nutzungsberechtigung entzogen.
Bereit für die Zertifizierung?
Die Bewerbung ist kostenlos und in rund zehn Minuten ausgefüllt. Bewertet wird anschließend belegbasiert durch die unabhängige Longevity Jury 2026.
Zur Qualifikation →Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen des LQS.
§ 1 Geltungsbereich und Träger
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Longevity Quality Standard (nachfolgend „LQS") sowie das Bewertungs- und Zertifizierungsverfahren. Träger und verleihende Stelle ist die Longevity GbR, Kirchkuhle 1, 40789 Monheim am Rhein (Gesellschafter: Manuela Babilon, Angelo Mottola; nachfolgend „Träger"). Der LQS ist ein privater, unabhängiger Qualitätsstandard und keine staatliche, amtliche oder akkreditierte Zertifizierung.
§ 2 Gegenstand des Standards
Der LQS bewertet die Struktur-, Prozess- und Qualifikationsqualität von Longevity-Anbietern (Praxen, Coaches, Hotels & Retreats) entlang zehn offengelegter Dimensionen. Die Auszeichnung trifft keine Aussage über einzelne Behandlungen oder deren Ergebnisse und enthält kein Heil-, Wirk- oder Erfolgsversprechen.
§ 3 Bewerbung
Die Bewerbung ist freiwillig und kostenlos. Sie begründet keinen Anspruch auf eine Auszeichnung. Mit der Bewerbung sichert der Teilnehmer die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben sowie die Berechtigung zur Einreichung der Nachweise zu.
§ 4 Prüfung und Bewertung
Maßgeblich sind eingereichte Nachweise, die durch eine unabhängige Fachjury verifiziert werden. Ohne belastbaren Beleg erfolgt keine Punktevergabe. Jede Dimension wird mit höchstens 10 Punkten bewertet (gesamt höchstens 100). Die Bewertung erfolgt unabhängig von einer etwaigen Zahlung.
§ 5 Gatekeeper und Einstufung
Unabhängig von der Gesamtpunktzahl müssen die Dimensionen Wissenschaftliche Evidenz, Patientensicherheit und Governance je eine Mindestschwelle erfüllen. Eine Zertifizierung erfolgt nur bei Erfüllung aller Gatekeeper-Schwellen und der jeweiligen Punktgrenze (Certified 70–79, Excellence 80–89, Center of Excellence 90–100).
§ 6 Kommunikationspauschale
Eine Kommunikationspauschale entsteht ausschließlich im Zertifizierungsfall. Sie vergütet Material, Lizenz und Kommunikation der Auszeichnung, nicht den Titel. Höhe und Fälligkeit werden im Zertifizierungsfall vorab transparent ausgewiesen. Bewertung und Vermarktung sind organisatorisch getrennt; etwaige kommerzielle Verbindungen werden offengelegt.
§ 7 Geltungsdauer und Re-Audit
Die Auszeichnung gilt für zwölf Monate ab Zertifizierung und ausschließlich für das geprüfte Standortprofil. Eine Verlängerung setzt ein erfolgreiches Re-Audit voraus.
§ 8 Pflichten des Teilnehmers
- wahrheitsgemäße, vollständige Angaben und Nachweise;
- unverzügliche Mitteilung wesentlicher Änderungen, die die Bewertungsgrundlage betreffen;
- Nutzung des Siegels ausschließlich nach Maßgabe der Siegel-Nutzungs- und Lizenzbedingungen.
§ 9 Entzug und Widerruf
Der Träger kann die Auszeichnung mit sofortiger Wirkung entziehen, insbesondere bei unrichtigen Angaben, Wegfall der Voraussetzungen, Verstoß gegen diese Bedingungen oder missbräuchlicher Siegel-Nutzung. Mit dem Entzug endet jede Nutzungsberechtigung.
§ 10 Haftung
Der Träger haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Auszeichnung stellt keine Garantie für individuelle Behandlungsergebnisse dar.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
§ 12 Änderungen und Schlussbestimmungen
Der Träger kann die Methodik und diese Bedingungen mit Wirkung für künftige Verfahren anpassen; die jeweils geltende Fassung wird veröffentlicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Trägers (Monheim am Rhein). Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Siegel-Nutzung & Lizenz
Siegel-Nutzungs- und Lizenzbedingungen.
§ 1 Lizenzgegenstand und Umfang
Der Träger räumt dem zertifizierten Teilnehmer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und widerrufliches Recht ein, das LQS-Siegel in der zuerkannten Stufe zu Kommunikations- und Werbezwecken zu nutzen.
§ 2 Geltungsdauer
Die Lizenz gilt für zwölf Monate ab Zertifizierung. Sie verlängert sich nicht automatisch; eine Fortführung setzt ein erfolgreiches Re-Audit voraus. Nach Ablauf ist die Nutzung einzustellen.
§ 3 Standort- und Profilbindung
Das Siegel gilt ausschließlich für den geprüften Standort bzw. das geprüfte Profil. Eine Übertragung auf andere Standorte, Gesellschaften oder Angebote ist unzulässig.
§ 4 Zulässige Nutzung
- Verwendung ausschließlich in unveränderter Form (Farben, Beschriftung, Stufe, Proportionen);
- Angabe der zuerkannten Stufe und des Zertifizierungsjahres;
- auf Anforderung Verlinkung zur offengelegten Fundstelle der Prüfkriterien.
§ 5 Unzulässige Nutzung
- jede Veränderung, Nachbildung oder verfälschende Darstellung des Siegels;
- Nutzung in Verbindung mit Heil-, Wirk- oder Erfolgsversprechen oder so, dass ein medizinisches Behandlungsergebnis suggeriert wird;
- Verwendung, die den Eindruck einer staatlichen oder amtlichen Anerkennung erweckt;
- Nutzung nach Ablauf, Ruhen oder Entzug der Lizenz;
- Übertragung an Dritte.
§ 6 Qualitätssicherung und Überwachung
Der Träger ist berechtigt, die Einhaltung dieser Bedingungen und das Fortbestehen der Voraussetzungen während der Laufzeit zu überprüfen. Der Teilnehmer wirkt an einem Re-Audit mit.
§ 7 Entzug und Wirkung
Bei Verstoß gegen diese Bedingungen, Wegfall der Voraussetzungen oder unrichtigen Angaben kann der Träger die Lizenz mit sofortiger Wirkung entziehen. Mit Wirksamwerden des Entzugs ist jede Nutzung des Siegels unverzüglich einzustellen und aus allen Medien (Website, Druck, Social Media, Praxisräume) zu entfernen.
§ 8 Marken- und Schutzrechte
Sämtliche Rechte am LQS-Siegel und an der Marke verbleiben beim Träger. Die Lizenz begründet keine darüber hinausgehenden Rechte.
§ 9 Haftung und Freistellung
Der Teilnehmer ist für die rechtskonforme Verwendung des Siegels in seiner Kommunikation selbst verantwortlich und stellt den Träger von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm zu vertretenden, unzulässigen Nutzung resultieren.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen entsprechend.
Impressum
Impressum.
Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz, vormals § 5 TMG):
Longevity GbR
Gesellschafter: Manuela Babilon, Angelo Mottola
Kirchkuhle 1
40789 Monheim am Rhein
Deutschland
Vertreten durch
Manuela Babilon und Angelo Mottola
Kontakt
E-Mail: hello@amo-consulting.de
Rechtsform & Register
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); keine Eintragung im Handelsregister.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Manuela Babilon, Angelo Mottola (Anschrift wie oben)
Verbraucherstreitbeilegung
Die Longevity GbR ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Datenschutz
Datenschutzerklärung.
1. Verantwortlicher
Longevity GbR, Kirchkuhle 1, 40789 Monheim am Rhein, E-Mail: hello@amo-consulting.de. Ein Datenschutzbeauftragter ist gesetzlich nicht erforderlich und nicht bestellt.
2. Verarbeitete Daten und Zwecke
- Bewerbungs- und Bewertungsdaten (Stamm-, Kontakt-, Nachweis- und Profildaten) zur Durchführung von Prüfung, Bewertung und Zertifizierung;
- Kommunikationsdaten zur Bearbeitung von Anfragen;
- ggf. Zahlungsdaten zur Abwicklung der Kommunikationspauschale.
3. Rechtsgrundlagen
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Teilnahmeverhältnisses), lit. f (berechtigte Interessen an Verfahren und Qualitätssicherung) sowie lit. a (Einwilligung), soweit erteilt.
4. Empfänger / Auftragsverarbeiter
Mitglieder der Fachjury im erforderlichen Umfang sowie technische Dienstleister. Im Einsatz sind insbesondere: Netlify (Hosting), Web3Forms (Formularübermittlung) sowie — im Zertifizierungsfall — Stripe (Zahlungsabwicklung). Mit Auftragsverarbeitern bestehen Verträge nach Art. 28 DSGVO.
5. Speicherdauer
Verarbeitung nur so lange, wie für die genannten Zwecke oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich.
6. Betroffenenrechte
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie Widerruf erteilter Einwilligungen; Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
7. Kontakt
Anfragen zum Datenschutz: hello@amo-consulting.de.